Monitoring Blog

Rund um Network Monitoring und Network Management
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Sachverständiger

Dienstleistungen

Sachverständige werden oft erst dann gerufen, wenn das Kind bereits “in den Brunnen gefallen” ist, also Differenzen zwischen dem Kunden und dem Software- oder Hardwareanbieter aufgetreten sind. In diesem Fall begutachtet der Sachverständige die Lage und erstellt ein Gutachten, das den Sachstand klar beschreibt und eine Empfehlung für die Lösung des Problems enthält. Damit schaffen Sie sich für die eventuell folgende gerichtliche Auseinandersetzung eine starke Beweislage. Empfehlenswert wäre es allerdings oft, wenn bereits im Vorfeld ein Gutachten eingeholt wird oder der Gutachter zur Vermeidung von Problemen eingesetzt würde.

Gutachter bieten auch hier ihre Erfahrung und Unterstützung an – bei der Auswahl neuer Software genauso wie bei der Vertragsgestaltung zwischen dem Kunden und dem Lieferanten. Nutzen Sie die Möglichkeiten, sich z.B. bei Insolvenz des Lieferanten zu schützen oder fordern Sie klare und umfassende Dokumentation der Software und der Prozesse im Hause des Softwareanbieters. Fordern Sie Qualität – zu Ihrem Schutz und zur Sicherheit Ihres Unternehmens.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne -unparteiisch und unabhängig!

(Leistungsübersicht | Analysen | Kodex | Arten von Gutachten | Gerichtsgutachten | Computer-Forensik | AGB | Preise | Impressum )

Meinung und Anwesenheit eines unparteiischen Dritten

Oft wird die Moderation durch ein unparteiischen Dritten erfordert. Ein Sachverständiger ist beruflich zur Unparteilichkeit und Unabhängigkeit verpflichtet. Hier erhalten Sie eine objektive Meinung, eine sachliche Dokumentation und eine fachlich fundierte objektive Basis zur Entscheidungsfindung.

Beratung bei der Einführung von EDV / Beratung und Moderation bei der Erstellung von Pflichtenheften

Gerade bei der Einführung neuer Softwareprodukte können viele Fehler verhindert werden, die später zu Streitigkeiten zwischen dem Softwarehaus und Kunden führen kann. Wir beraten Sie gerne, was inhaltlich und vertragstechnisch berücksichtigt werden sollte, damit solche Streitigkeiten vermieden werden können.

Risikoanalyse der EDV-Landschaft

Wir prüfen Ihre eingesetzte Software und Hardware und ermitteln aus den erhobenen Daten einen individuellen Risikoindex. Wir weisen auf eventuelle Schwachstellen in Ihrer EDV-Landschaft hin. Dabei analysieren wir u. A. folgende Aufgabenbereiche:

  • Datensicherheit

  • Datenschutz

  • Softwareanalyse

  • Softwareergonomie

  • Lizenzanalyse

  • Arbeitsschutzrichtlinien

  • Art und Umfang der EDV-Dokumentation

Softwarefreigabe nach neuem Vertragsrecht

Auf Wunsch kann die Freigabe von Individualsoftware durch einen Gutachter erfolgen, wenn sich beide Vertragspartner (Anbieter und Kunde) auf dieses Verfahren einigen können. Dies führt in der Regel dazu, dass Mißverständnisse vermieden und Streitigkeiten in Softwareprojekten verhindert werden können.

Analysen und Gutachtenerstellungen in den Bereichen

  • EDV(allgemein)

  • sichere LAN-/ WAN-Netzwerke

  • Bürokommunikation (ISDN-Festnetz, Mobil, Richtfunk, VoIP, Mobil, A-DSL/S-DSL)

  • Datenschutzberatung/-untersuchung gemäß gültiger Datenschutzgesetze auf EU-, Bund und BRD-Länderebene, sowie dem BSI(Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)

  • Individuelle Beratung für Software- und Hardwarelösungen für einen internen u. externen IT-Grundschutz.

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